Gewährleistung – Rechtliche Absicherung für Handwerks- und Sanitärarbeiten
Die Gewährleistung gibt dem Kunden das Recht auf Nachbesserung oder Austausch fehlerhafter Produkte oder Installationen. Im Sanitärbereich beträgt die gesetzliche Frist meist fünf Jahre für handwerkliche Arbeiten und zwei Jahre für Materialfehler.